Urteil zur Entfernungspauschale: Das Finanzamt hatte Unrecht

29.08.2005
Wer während des Jahres näher an seinen Arbeitsplatz zieht und damit verbunden vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt, darf die Berechnungsmethode für Fahrten zum Arbeitsplatz wechseln – das bestätigte der BFH.

Wer während des Jahres näher an seinen Arbeitsplatz zieht und damit verbunden vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt, darf die Berechnungsmethode für Fahrten zum Arbeitsplatz wechseln - das bestätigte der BFH.

Anders als das Finanzamt ging der BFH davon aus, dass die Entfernungspauschale tages- und nicht jahresbezogen sei. Der Ansatz der Entfernungspauschale und der tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel darf also während eines Jahres gemischt werden. Die Ansicht des Finanzamtes widerspreche dem vereinfachenden Regelungszweck der Entfernungspauschale, so die Richter.

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