Urteils-Ticker Arbeitsrecht

25.01.2007
Eine kleine Sammlung interesanter Urteile

Rückzahlung von Ausbildungskosten
Eine vom Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag aufgestellte Klausel, nach welcher der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragene Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne jede Rücksicht auf den Beendigungsgrund zurückzahlen muss, ist un-wirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. BAG, Urteil vom 11.04.2006, AZ. 9 AZR 610/05

Außerordentliche Kündigung - Beleidigung
Die wiederholte Erklärung eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, er sei als Chef ein Ass, aber als Mensch ein Arschloch, ist an sich als Grund für eine fristlose Kündigung geeignet. LAG Köln, Urteil vom 18.04.2006, AZ. 9 Sa 1623/05

Einsichtnahme in e-Mails
Nimmt ein EDV-Administrator unerlaubt Einsicht in drei interne e-Mails, die sein Vorgesetzter an eine weitere Führungskraft gesendet hat, und leugnet er dieses zunächst, kann ihm fristlos gekündigt werden. ArbG Aachen, Urteil vom 16.08.2005, AZ. 7 Ca 5514/04

Außerordentliche Kündigung, versuchte Anstiftung, Arbeitskollegen, Falschaussage
Eine schuldhaft herbeigeführte schwere Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses durch den Arbeitnehmer ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Dies ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer, der in dem Verdacht steht, sich vertragswidrig verhalten zu haben, seinen Arbeitskollegen bittet, ein Entlastungsvorbringen gegenüber dem Arbeitgeber zu bestätigen, obwohl der Arbeitskollege äußerte, sich hieran nicht zu erinnern.

Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es hier nicht, weil eine Hinnahme dieses Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen war. Hessisches LAG, Urteil vom 24.03.2006, AZ. 3 Sa 1014/05. (RA Michael Henn/mf)

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