VATM lässt Telekom-Aktion prüfen

17.09.2004
Der VATM, Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V., lässt Rückwerbeaktionen der Deutschen Telekom überprüfen. Die in dem Verband organisierten Unternehmen haben sich dazu an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gewandt.

Der VATM, Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V., lässt Rückwerbeaktionen der Deutschen Telekom überprüfen. Die in dem Verband organisierten Unternehmen haben sich dazu an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gewandt.

Die Deutsche Telekom hat auf Wettbewerbsunternehmen voreingestellte Telefonanschlüsse auf ihr eigenes Netz zurückgestellt, und das ohne das schriftliche Einverständnis der betroffenen Kunden, teilt der VATM mit. Nach telefonischen Akquisitionsgesprächen, in denen dem Kunden günstigere Tarife suggeriert wurden, erfolgte die Rückumstellung auf das Telekom-Netz - ohne schriftliche Bestätigung des Kunden.

"Inzwischen haben die Wettbewerbunternehmen eidesstattliche Versicherungen von Kunden beigebracht, die laut Telekom angeblich zurück geworben werden konnten, die aber eine entsprechende Willenserklärung niemals abgegeben hatten", teilt der VATM mit.

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner dazu: "Es kann nicht sein, dass die Telekom von ihren Wettbewerbern vor der Ausführung von Preselection-Verträgen die Unterschrift des Kunden verlangt und eine telefonische Bestellung nicht akzeptiert, während sie selbst genau diese Form bei der Rückumstellung von Kunden auf ihr Netz nutzt."

Derartige Maßnahmen wurden von anderen europäischen Regulierungsbehörden in ähnlichen Fällen bereits untersagt. (bz)

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