Neues Elektrogerätegesetz verabschiedet

Verband beklagt Diskriminierung von Online-Händlern



Matthias Hell ist Experte in Sachen E-Commerce und Retail sowie  Buchautor. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in renommierten Handelsmagazinen und E-Commerce-Blogs. Zuletzt erschien seine Buchveröffentlichung "Local Heroes 2.0 – Neues von den digitalen Vorreitern im Einzelhandel".
Der deutsche Bundestag hat die umstrittene Reform des Elektrogerätegesetzes beschlossen. Aus Sicht des Versandhandels- und E-Commerce-Verbands bevh ist die in dem Gesetz geregelte Rücknahmepflicht für Altgeräte selbst "für die Tonne".
Die Gesetzesreform soll die Entsorgung von Elektroschrott regeln - doch fühlen sich vor allem Online-Händler benachteiligt
Die Gesetzesreform soll die Entsorgung von Elektroschrott regeln - doch fühlen sich vor allem Online-Händler benachteiligt
Foto: mhp - Fotolia.com

Mit dem neuen Elektrogerätegesetz setzt die große Koalition aus SPD und Union eine Richtlinie der EU um, doch macht die Reform keine Seite so richtig glücklich: Verbraucherschützer und Umweltverbände begrüßen zwar die Rücknahmepflicht für Altgeräte, bemängeln aber, dass das Gesetz nur bei Händlern mit einer Elektro-Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern greift. Auf Handelsseite sorgt dagegen für Aufregung, dass auch Online-Händler mit einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmeter von der Reform betroffen sind. Sie müssen künftig sicherstellen, dass Altgeräte entweder gleich bei der Lieferung von Neuware mitgenommen werden bzw. dafür sorgen, dass Kunden in zumutbarer Entfernung eine Rücknahmestelle oder Versandmöglichkeit finden.

Nun wurde die Neufassung des Elektrogerätegesetzes mit dem Stimmen von Union und SPD beschlossen. Die neuen Regeln sollen ab Anfang 2016 gelten. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss nach der Sommerpause auch noch der Bundesrat zustimmen.

"Unlösbare Probleme für Versand- und Online-Händler"

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) hatte sich lange gegen das Gesetz gesträubt und betrachtet die Reform als ein "Musterbeispiel für realitätsferne Gesetzgebung". Der deutsche Gesetzgeber habe über Jahre die Umsetzung Europäischer Vorgaben verschlafen und lege jetzt im Hauruck-Verfahren ein für die Praxis rundweg untaugliches Gesetz vor. Anstatt das Problem bei der Wurzel zu packen und z.B. Grauexporte von als Gebrauchtgeräte deklariertem Elektroschrott in Drittstaaten wirksam zu unterbinden, werde ohne Not symbolische Gesetzgebung zu Lasten der hiesigen Binnenwirtschaft betrieben. Das Fazit des Verbands: "Mehr Aufwand statt mehr Umweltschutz - das neue Elektroschrott-Gesetz verfehlt sein Ziel."

Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, erklärt: "Der Gesetzgeber spricht von Gleichberechtigung, verabschiedet am Ende aber ein Gesetz, das den Online- und Versandhandel massiv gegenüber allein stationären Vertriebswegen diskriminiert." Durch einen ausufernden Anwendungsbereich des Gesetzes und das vorsätzliche Außerachtlassen der spezifischen, insbesondere logistischen und verbraucherrechtlichen Bedingungen im E-Commerce stünden Online- und Versandhändler nun vor aktuell noch nicht lösbaren Problemen. "Die abfallwirtschaftliche Relevanz des Vorhabens steht in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen, die Interaktive Händler nun schultern müssen." so Wenk-Fischer.

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