Verbindlichkeit von Open-Source Lizenzen

21.11.2005
Die für die Lizensierung von Open-Source Software einschläge General Public License stellt keinen Verzicht auf den Urheberrechtsschutz dar.

Die für die Lizensierung von Open-Source Software einschlägige "General Public License" (GPL) stellt keinen Verzicht auf den Urheberrechtsschutz dar und ist mit deutschem AGB-Recht vereinbar, darauf weist der Eco-Verband der deutschen Internet-Wirtschaft hin. Die GPL sehen vor, dass sich der Verwender verpflichtet, seinerseits die kostenfreie Weiterverbreitung unter Hinweis auf die Geltung der GPL als Nutzungsvoraussetzung zu übernehmen. Wird auf die Geltung der Open-Source Lizenz nicht hingewiesen, kann dem Verwender die Nutzung und Weiterverbreitung untersagt werden (LG München, Az. 21 O 6123/04). (mf)

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