Verboten: Installation einer Webcam am Arbeitsplatz

26.07.2005
Wer an seinem Arbeitsplatz eine Webcam installiert, verletzt das Persönlichkeitsrecht der Kollegen.

Wenn ein Mitarbeiter an seinem Computer eine webcam einrichtet, die über eine Software Bilder des Arbeitsraumes aufzeichnet, ist dies für den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährlich.

Eine solche Installation ohne Zustimmung der Geschäftsleitung rechtfertigt zwar nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz keine darauf gestützte Kündigung, allerdings folgte das Gericht dem Auflösungsantrag des Arbeitengebers. (Az.: 6 Sa 409/04).

Die Richter werteten die Aufnahme mittels Kamera als Verletzung des Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Personen. Das Arbeitsverhältnis wurde bei Zahlung einer Abfindung von drei Monatsgehältern für aufgelöst erklärt. (mf)

Zur Startseite