Verboten: Spinde durchsuchen

03.02.2005

Ein Unternehmen darf die Schränke seiner Mitarbeiter nicht einfach durchsuchen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil klargestellt - und damit zugleich die fristlose Kündigung einer Verkäuferin wegen Diebstahlverdachts für unwirksam erklärt (Az. 7 Ca 9658/03). In einem Unternehmen waren ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat sämtliche Spinde der Belegschaft von Detektiven geöffnet und durchsucht worden. Die Verkäuferin wurde fristlos entlassen, weil in ihrem Schrank verschiedene Dekorationsartikel gefunden wurden.

Laut Urteil war außerdem die gesamte Durchsuchungsaktion rechtswidrig, weil die Firma damit das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer verletzt habe. Solche Aktionen unterlägen grundsätzlich der Zustimmung des Betriebsrats. Marzena Fiok

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