Verbraucher sollten sich an Hersteller wenden können

18.06.1998

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fordert jetzt eine Verbesserung der EU-Gewährleistungsfrist. Nach dem Wunsch der Verbraucherzentrale soll sich der Käufer bei Reklamationen auch an den Hersteller wenden können. Denn dann könnten Endkunden ihre Rechte auch geltend machen, wenn sie das Produkt in einem anderen EU-Staat gekauft haben. Insgesamt beurteilt die Verbraucherzentrale in Düsseldorf die neue Gewährleistungsfrist "als erheblichen Fortschritt für die Kunden in Deutschland". Die EU-Minister hatten sich im April auf eine zweijährige Garantie-leistung bei Konsumgütern geeinigt (siehe dazu auch ComputerPartner 11/98, Seite 14). (ch)

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