Verbraucherzentrale gegen Comtech: Gericht verbietet EDV-Klausel

27.01.2000

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf den Prozess gegen die Computerkette Comtech gewonnen. Der Computerhändler verlangt von seinen Kunden "für unberechtigte Reklamationen eine Test- und Bearbeitungspauschale von 60 Mark". In der Gewährleistungszeit könne diese Dienstleistung nicht berechnet werden, so das Argument der VZ. (ch) www.vz-nrw.de

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