Neue Datenschutzerklärung

Verbraucherzentrale mahnt Google ab

07.03.2012
Nach Auffassung des VZBV sind große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns Google rechtswidrig.
Neue Google Datenschutzbestimmunge: Verbraucherschützer verlangen Unterlassungserklärung bis Ende März.
Neue Google Datenschutzbestimmunge: Verbraucherschützer verlangen Unterlassungserklärung bis Ende März.
Foto: Google

Viele Klauseln in der neuen Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen von Google, die zum 1. März 2012 in Kraft getreten sind, sind zu unbestimmt formuliert oder benachteiligen unangemessen die Verbraucher. So begründet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) seine Abmahnung an Google. Das Unternehmen hat nun bis zum 23. März 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die neue Datenschutzerklärung des Suchmaschinen-Riesen fasst mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammen, die auf den ersten Blick übersichtlich und verständlich formuliert sind. Jedoch ist er gespickt von Begriffen wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen". So erfasst Google "möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten", "unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft".

Dem Verbraucher ist es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Nach Auffassung des vzbv fehlt damit eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.

Auch die neuen Nutzungsbedingungen kritisieren die Verbraucherschützer, da Google beispielsweise die Gewährleistung etwa bei Virenschäden ausschließt, "soweit dies gesetzlich zulässig ist". Verbraucher müssten daher selbst ermitteln, was gesetzlich zulässig ist. (kv)

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