Verbraucherzentrale meint: keine Gebühren für Hotlines

07.01.1999

BONN: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich mal wieder zu Wort gemeldet: Sie ist der Ansicht, daß der PC-Fachhandel kein Recht habe, Gebühren für die Nutzung seiner Hotlines zu verlangen. Vielmehr hätte der Wiederverkauf die Pflicht, seinen Kunden kostenlos zu helfen. Weiter führt die Verbraucherzentrale aus: "Das ist ein Versuch, die Kunden kostenträchtig in die Irre zu führen." Denn der Handel müsse laut Gesetz dafür sorgen, daß ein Produkt fehlerfrei über den Ladentisch gehe. So sei es nämlich in der Gewährleistungspflicht, die unabhängig von den freiwilligen Garantieleistungen der Hersteller besteht, verankert. Und noch gelte diese Frist für sechs Monate. (ch)

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