Verfahren gegen HP eingeleitet

21.10.1999

MÜNCHEN: Mit Hilfe handelsüblicher CD-Brenner und der entsprechenden Software lassen sich nicht nur Daten-CDs, sondern auch Musik-CDs kopieren. Jetzt will die GEMA auch eine Gebühr für CD-Brenner erheben. Eine dementsprechende Klage gegen HP wird Mitte November vor dem Schiedsgericht verhandelt.Während Stand-alone-CD-Brenner für Audiodaten spezielle Audio-CDs benötigen, lassen sich bei den in PCs integrierten Brennern normale

CD-Rohlinge einsetzen. Auf die Audiorohlingen ist eine sogenannte GEMA-Gebühr aufgeschlagen. Die Abkürzung GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs-rechte. Obwohl die GEMA-Gebühr nur rund zwölf Pfennig pro Spielstunde, als etwa 15 Pfennig für eine CD, beträgt, sind sogenannte Audio-CD-Rohlinge wesentlich (ungefähr eine Mark) teurer als Standard-CD-Rs.

Außerdem werden Stand-alone-Rekorder schon heute mit einer GEMA-Abgabe beaufschlagt. Diese ist relativ gering und liegt bei 2,50 Mark pro Gerät. Bei CD-Brennern für den PC wurde bislang noch keine Abgabe erhoben. Nach vielen gescheitertenVerhandlungen mit Hewlett-Packard hat die GEMA nun eine Klage eingereicht. Sie fordert 20,50 Mark pro CD-Brenner. Außerdem fordert die GEMA diese Abgabe rückwirkend von 1. Januar 1998 von HP ein. Da dürfte sich bis heute ein hübsches Sümmchen angesammelt haben, das auch HP nicht mehr aus der Portokasse zahlen kann. Geht man davon aus, daß in Europa rund eine Million Brenner in den letzten beiden Jahren verkauft wurden, dürfte sich dieser Schachzug für die Gema lohnen. Mit rund 20 Millionen Mark wären sie dann dabei.

Kein Ersatz für illegales Kopieren

Die GEMA betont, daß es sich bei der Abgabe in keinster Weise um eine Sonderabgabe als pauschalen Ersatz für Schäden durch illegales Raubkopieren handelt. Vielmehr wolle man die Urheberrechte der Künstler schützen. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzer der Gema und Geschäftsführer der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), kommentiert das anstehende Schiedstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt in München: "Die Urheber wollen keine Sonderabgabe von Herstellern digitaler Kopiergeräte. Sie wollen lediglich ihr gutes Recht, nämlich eine angemessene und gesetzlich garantierte Entlohnung für das massenhafte private Kopieren ihres geistigen Eigentums durchsetzen. International tätige Unternehmen der Unterhaltungselektronik dürfen ihre Marktstärke nicht dazu mißbrauchen, neue Technologien wie Internet und Digitalkopie zum Schaden kreativer Menschen einzusetzen."

HP lehnt diese Forderung natürlich komplett ab. Laut Aussage von HP gebe es genügend Verschlüsselungstechnologien, die es erlauben, private Vervielfältigungen wirkungsvoll zu kontrollieren. Außerdem werden nicht alle CD-Brenner zum Kopieren von Musikdaten eingesetzt. Die meisten Brenner dienen nur zum Sichern und zum Transport von eigenen Daten. Ob die GEMA mit ihren Forderungen durchkommt, darf daher bezweifelt werden. Aber falls sie mit der Klage Erfolg hat, kann eine neue Prozeßwelle auf alle Hersteller von CD-Brennern zurollen. Und für den Handel bedeutet dies eine Steigerung des Verkaufspreises von Brennern. Gewinnt in diesem Prozeß die GEMA, vermuten Insider einen Run auf CD-Brenner. Insider rechnen damit, daß sich die Preise um bis zu 50 Mark pro Brenner erhöhen könnten. (jh)

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