Vergleich im Streit um T-Online-Fusion vorgeschlagen - Anwalt

30.11.2007
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Im Rechtsstreit um das Umtauschverhältnis der Aktien bei der Rückführung von T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom vor zwei Jahren hat das Landgericht Frankfurt einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Demnach sollen die T-Online-Anleger, die damals Anteile der Telekom bekamen, eine zusätzliche Abfindung von 5,25 EUR pro Aktie erhalten, wie der Düsseldorfer Rechtsanwalt Toni Riedel der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires am Freitag auf Anfrage sagte. Für die Telekom würde das auf eine Zahlung von insgesamt rund 600 Mio EUR hinauslaufen. Das Gericht stütze damit klar die Argumentation der Minderheitsaktionäre, die dort 2006 ein Spruchverfahren eingeleitet hatten, weil sie das Umtauschverhältnis als unangemessen angesehen, sagte Riedel weiter, der einige Kläger vertritt. Seinerzeit hatte die Telekom 0,52 eigene Aktien für jedes Papier von T-Online ausgegeben. Das Gericht hat Riedel zufolge einen Verhandlungstermin für Februar nächsten Jahres anberaumt.

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Im Rechtsstreit um das Umtauschverhältnis der Aktien bei der Rückführung von T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom vor zwei Jahren hat das Landgericht Frankfurt einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Demnach sollen die T-Online-Anleger, die damals Anteile der Telekom bekamen, eine zusätzliche Abfindung von 5,25 EUR pro Aktie erhalten, wie der Düsseldorfer Rechtsanwalt Toni Riedel der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires am Freitag auf Anfrage sagte. Für die Telekom würde das auf eine Zahlung von insgesamt rund 600 Mio EUR hinauslaufen. Das Gericht stütze damit klar die Argumentation der Minderheitsaktionäre, die dort 2006 ein Spruchverfahren eingeleitet hatten, weil sie das Umtauschverhältnis als unangemessen angesehen, sagte Riedel weiter, der einige Kläger vertritt. Seinerzeit hatte die Telekom 0,52 eigene Aktien für jedes Papier von T-Online ausgegeben. Das Gericht hat Riedel zufolge einen Verhandlungstermin für Februar nächsten Jahres anberaumt.

DJG/stm/smh

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