Vorsicht bei hohen Vermögenstransfers

Verheiratete Führungskräfte aufgepasst



Andreas Otto Kühne ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner. Seine besondere Expertise in Fragen des nationalen und internationalen Erbrechts gibt er als Autor und Dozent weiter.

BKL Fischer Kühne + Partner ist eine führende Spezialkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Steuer- und Steuerstrafrecht, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht. Die Sozietät ist mit 10 Rechtsanwälten und Steuerberatern an den Standorten Bonn und München vertreten.

Praxistipps: Raus aus der Steuerfalle

1. Überblick verschaffen: Ratsam ist eine Bestandsaufnahme der Zahlungsströme unter Ehepartnern. Dazu zählen alle Kontoeröffnungen, -umschreibungen oder -transfers, egal ob Girokonten, Sparanlagen oder Depots. Kritisch sind nicht nur hohe Einzelbeträge, sondern auch eine hohe Gesamtsumme in einem Zeitraum von zehn Jahren.

2. Rat suchen: Eine fachliche Beratung mit Blick auf rechtliche und steuerliche Aspekte kann hohe Steuernachforderungen abwehren. Alle in der Zukunft anstehenden Vermögenstransfers unter Ehepartnern wollen gut überlegt sein. Doch auch wer in der Vergangenheit schon hohe Zahlungseingänge empfangen hat, kann oft noch gegensteuern.

3. Vorkehrungen treffen: Die Gefahr hoher Steuernachzahlung lässt sich vermeiden. Es gibt verschiedene Vorsorgemaßnahmen, um hohe Zahlungseinkünfte und ihre Verwendung steuerfrei zu regeln. Wer frühzeitig und systematisch vorbaut, vermeidet zeitraubende Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. (OE)

Zur Startseite