Verjährung von Schadensersatzansprüchen

18.08.2005
Wer Schadensersatz von seinem Steuerberater haben will, sollte beachten: Beginn der Verjährung ist nicht der Betriebsprüfungsbericht des Finanzamtes,

Wenn gegen den eigenen Steuerberater Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollten, sind der Verjährungsbeginn und der Ablauf der Verjährung zu beachten. Darauf weist Rechtsanwalt und ComputerPartner-Autor Thomas Feil hin.

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung ist nicht der Betriebsprüfungsbericht des Finanzamtes. Anknüpfungspunkt ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vielmehr der Zeitpunkt, in welchem dem Mandanten der belastende Steuerbescheid bekannt gegeben wird (Az.: 3 U 322/04). (mf)

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