Verkauf ab Lkw - unzulässige Sonderveranstaltung

18.11.2005
Sonderveranstaltungen sind Verkaufsaktivitäten, die außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfinden. Und das ist grundsätzlich verboten.

Sonderveranstaltungen sind Verkaufsaktivitäten, die außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs im Einzelhandel zu Zwecken des beschleunigten Warenabsatzes stattfinden und durch deren Ankündigung der Eindruck besonderer Kaufvorteile hervorgerufen wird. Und sie sind grundsätzlich verboten, darauf weist das juristische Portal rechtsanwalt.com unter Berufung auf ein Gerichtsurteil hin. So seien Jubiläumsverkäufe von diesem Verbot zwar ausgenommen, doch oftmals erweise sich die Abgrenzung zu erlaubten Sonderangeboten als problematisch.

So ist die Werbung für eine Geschäftseröffnung, bei der Computer und Computerzubehör zu Sonderpreisen "direkt ab Lkw" verkauft werden, nach Auffassung des Bundesgerichtshofes die Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung. Eine solche Ankündigung würde beim Verbraucher den Eindruck einer Verkaufsaktion außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs erwecken. Dadurch werde ein besonderer Kaufanreiz geschaffen, weil die Vorstellung einer einmaligen und zeitlich begrenzten - jahrmarktähnlichen - Gelegenheit zur Beschaffung preislich besonders attraktiver Waren vermittelt wird. (mf)

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