Verkaufslackierung kein Fahrzeugmangel

26.07.2001

Die Neulackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges, die lediglich der Beseitigung von Kratzern, Parkdellen und Steinschlagschäden dient und mit der kein echter Schaden verdeckt werden soll, stellt keinen Mangel der Kaufsache dar, der Gewährleistungsansprüche auslösen könnte. Alleine dadurch, dass der Gebrauchtwagenverkäufer sein Fahrzeug optisch herrichten lässt, liegt auch kein arglistiges Verhalten, weil hierdurch weder Unfallschaden noch etwa Durchrostungen getarnt wurden. Solche Schönheitsreparaturen kann daher der Verkäufer durchführen, ohne den Käufer gesondert auf diese Neulackierung hinzu-weisen. Zudem kann kein Gebrauchtwagenkäufer damit rechnen, dass sich das gebrauchte Fahrzeug im Originalzustand befindet (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 3 U 86/2000). (jlp)

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