Vermieterbeleidigung rechtfertigt Kündigung

30.06.2006

Beschimpft der gewerbliche Mieter den Geschäftsführer der Vermieterin mit den Worten, er werde ihm "die Zähne ausschlagen und ihn totschlagen, wenn er nochmals ausstehende Mietzahlungen gegenüber seinen Mitarbeitern anmahnt", ist die außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vermieterin und der Mieter in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Flächen und zum Teil bestimmte Flächen des Grundstücks auch gemeinsam nutzen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 10 U 32/05. JLP

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