Versagung des Reisepasses wegen Steuerschulden

10.01.2008
Von jlp jlp
Die Mobilität des Unternehmers kann wegen Steuerschulden massiv eingeschränkt werden.

Steuerliche Verpflichtungen als Passversagungsgrund bestehen schon dann, wenn ein vollziehbarer, nicht offensichtlich rechtswidriger Steuerbescheid ergangen ist. Die Absicht, sich durch weiteren Verbleib im Ausland dem Zugriff der Steuerbehörde zu entziehen, muss nicht schon während der Geschäftstätigkeit vorliegen. Der Steuerpflichtige kann nämlich auch später noch zu dem Entschluss kommen, sich ins Ausland abzusetzen. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 5 S 56/07 (jlp/mf)

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