Versandkosten beim Internethandel

04.05.2006

Der Bundesgerichtshof hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Versandkosten im Internet und Online-Warenhandel anzugeben sind (Az.: VIII ZR 382/04). Das Gericht fordert eine klare und verständliche Information des Verbrauchers über die Versandkosten. Es hält es allerdings nicht für erforderlich, dass die Versandkosten noch einmal in der Bestellübersicht ausdrücklich ausgewiesen werden, die unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs dem Verbraucher präsentiert wird, so die Richter.

RA Thomas Feil

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