Versicherung: Betriebswerte genau angeben

09.01.2008
Von jlp jlp
Bei der Geschäftsinhaberversicherung sollte man auf detaillierte Angaben achten.

Will ein selbstständiger Kaufmann eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließen, um beispielsweise im Fall eines Brandschadens seine Geschäftseinrichtung und seine Verkaufswaren ersetzt zu erhalten, so sind die Betriebswerte möglichst genau anzugeben, um im Schadenfall nicht mit dem Einwand der Unterversicherung konfrontiert zu werden. Der Versicherer kann sich auf eine Unterversicherung dabei nicht berufen, wenn er zur Antragsaufnahme eigene Mitarbeiter entsendet, die die Geschäftseinrichtung in Augenschein nehmen und ihren Wert einschätzen. Die Versicherung muss dann den Schaden auch bis zur Versicherungssumme ersetzen. Kammergericht Berlin, Az.: 6 U 191/06 (jlp/mf)

Zur Startseite