Versicherung muss nicht für zerstörte Daten zahlen

10.02.2005
Versicherungen müssen keinen Schadenersatz für zerstörte Dateien zahlen, auch wenn der PC mit in die Hausratpolice aufgenommen wurde. Die Stiftung Warentest weist unter Berufung auf ein aktuelles Urteil darauf hin, dass der Datenverlust nur mit einer speziellen Elektronikversicherung abgesichert werden kann.

Versicherungen müssen keinen Schadenersatz für zerstörte Dateien zahlen, auch wenn der PC mit in die Hausratpolice aufgenommen wurde. Die Stiftung Warentest weist unter Berufung auf ein aktuelles Urteil darauf hin, dass der Datenverlust nur mit einer speziellen Elektronikversicherung abgesichert werden kann.

Selbst wenn jemand in seiner Hausratversicherung überspannungsschäden am Computer durch Blitzeinschlag mitversichert hat, muss die Versicherung keinen Schadenersatz für zerstörte Dateien leisten. In dem vor dem Landgericht Stuttgart verhandelten Fall hatte ein Mann die Kundenkartei seines Fahrradgeschäfts auf der Festplatte seines Computers gespeichert. Nach einem Blitzschlag war sie nicht mehr abrufbar. Der Besitzer beauftragte eine Spezialfirma mit der Datenrettung und wollte die Kosten von der Hausratversicherung ersetzt haben.

Zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Begründung: Daten seien keine Sachen im Sinne der Hausratversicherung (AZ: 5 S 106/04). (mf)

Zur Startseite