Versicherungschutz: Gib Einbrechern keine Chance!

17.07.2006
Wer über nacht nicht zu Hause ist, seine Tür jedoch nur zuzieht und nicht abschließt, dem droht nach einem Einbruch laut einem Urteil des Landgereichtes Koblenz (Az. 16 O 150/04) der Verlust seines Versicherungschutzes.

Wer über nacht nicht zu Hause ist, seine Tür jedoch nur zuzieht und nicht abschließt, dem droht nach einem Einbruch laut einem Urteil des Landgereichtes Koblenz (Az. 16 O 150/04) der Verlust seines Versicherungschutzes.

Gleiches dürfte natürlich auch für ein Ladengeschäft gelten.

In dem besagten Fall hatte eine Eigentümerin ihr Haus für anderthalb Tage verlassen, die Haustür aber nur zugezogen und nicht verschlossen. Nach Feststellung der Polizei hatte sie es den Einbrechern damit leicht gemacht. Als die Versicherung daraufhin nicht zahlen wollte, wurde ihre Klage vom Landgericht zurückgewiesen. Begründung war, dass die Klägerin zweifellos grob fahrlässig gehandelt habe (kh)

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