Versicherungsschutz auf Betriebsfeiern

31.03.2006

Einen Unfall beim Schlittschuhlaufen als Dienstunfall zu deklarieren klingt im ersten Moment etwas weit hergeholt. Doch begibt ein Beamter sich im Rahmen einer Betriebsfeier aufs Glatteis, unterliegt dies nach Auskunft von ARAG-Experten mit Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen dem Dienstunfallschutz, wenn es dabei zu einem folgenreichen Sturz kommt. In einem konkreten Fall argumentierten die Richter, dass das Schlittschuhlaufen zum Programm der Betriebsfeier gehörte, die von den Vorgesetzten gebilligt und gefördert sei, um das Betriebsklima zu verbessern und das Verantwortungsbewusstsein zu erhöhen. Daher sei der Sturz als Dienstunfall anzuerkennen (VG Göttingen, AZ: 3 A 190/03).

Marzena Fiok

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