Verspätete Krankmeldung

08.06.2006

Zeigt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit nur deshalb nicht rechtzeitig an, weil er seinen Arbeitslohn mit einigen Tagen Verzögerung erhielt, und wollte er sich damit für die Zahlungsverzögerung revanchieren, so zerstört der Arbeitnehmer damit unwiederbringlich das Vertrauen des Arbeitgebers in eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit. Ein solches Verhalten ist schikanös und berechtigt auch ohne Abmahnung zum Aussprechen einer ordentlichen Kündigung. Das Gericht bestätigte damit die Kündigung und hielt die Lohnzahlungsverzögerung, die auf einer Zahlungsverspätung durch Kunden beruhte, für unbeachtlich (Landesarbeitsgericht Thüringen, Az.: 5 Sa 319/04). jlp

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