Verspätete Lohn-zahlungen: fristlose Kündigung

10.10.2002

Zahlt der Arbeitgeber mehr als ein Jahr lang die Löhne und Gehälter nur mit Verspätungen und Verzögerungen aus, dann steht dem Arbeitnehmer das Recht zu, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az.: 4 Sa 656/00). (jlp)

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