Verträge am Telefon: bei Werbe-Anrufen persönliche Angaben verweigern

11.05.2004
Unaufgeforderte Werbe-Anrufe wildfremder Firmen, die am Telefon Verträge abschließen wollen, sind nicht nur lästig, sondern schlichtweg verboten. Nach Auskunft von ARAG-Experten verstoßen sie gegen das Wettbewerbsrecht, denn diese Anrufe kommen von Anbietern, zu denen keinerlei Geschäftsbeziehung besteht.

Unaufgeforderte Werbe-Anrufe wildfremder Firmen, die am Telefon Verträge abschließen wollen, sind nicht nur lästig, sondern schlichtweg verboten. Nach Auskunft von ARAG-Experten verstoßen sie gegen das Wettbewerbsrecht, denn diese Anrufe kommen von Anbietern, zu denen keinerlei Geschäftsbeziehung besteht.

Mit dem Hinweis auf ein Gewinnspiel oder ähnliches, an denen der Angerufene angeblich irgendwann einmal teilgenommen haben soll, leiten die Firmen eine Geschäftsbeziehung ab und versuchen so, etwas zu verkaufen.

Juristen raten, bei solchen Werbe-Anrufen auf keinen Fall Angaben zur eigenen Adresse oder sogar Bankverbindung zu machen, weil dies vor Gericht als Indiz für einen erfolgreichen Geschäftsabschluss gewertet werden könnte. Denn grundsätzlich ist es möglich, fernmündliche Verträge abzuschließen. (mf)

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