Schlechte Finanzlage des Versicherers Voraussetzung

Verträge unkündbar? Kündigen Sie trotzdem

27.02.2009
Versicherungskunden können ihren Vertrag fristlos kündigen, wenn die Vertragserfüllung unsicher geworden ist. Warum dies derzeit aktuell ist, zeigen Dr. Johannes Fiala und Peter Schramm auf.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei einem "Stresstest" herausgefunden, dass 31 von über 100 Versicherungen bei einer Krise insolvenzbedroht wären. Um welche 31 Versicherer es sich handelt, blieb seither geheim. Kunden und Vermittler müssten die Risiken innerhalb und außerhalb der Bilanzen des Versicherers analysieren, so wie es große Industrieunternehmen im Risikomanagement durchführen.

Mit Allgemeinverfügung vom 19. September 2008 hat die BaFin nun "Leerverkäufe" (Short-Selling) von elf Finanztiteln verboten - darunter auch Versicherungen beziehungsweise Rückversicherer. "In der derzeitigen Marktsituation kann Short-Selling Finanzunternehmen in den Untergang treiben", sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio - ein deutliches Signal, wie die BaFin die "internen" Risiken einschätzt. Denn insbesondere nach Ansicht der Short-Seller liegt das Problem nicht im Short-Selling, sondern im schlechten Management.

Im Zusammenhang mit den Finanzspekulationen und der schlechten Finanzlage vieler Versicherer ist auch die Frage der fristlosen Kündigung von Versicherungsverträgen wieder ein Thema geworden.

Versicherungsverträge

Nicht erst seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom 4. April 1951 ist anerkannt, dass Versicherungskunden ihren Vertrag fristlos kündigen können, wenn die Vertragserfüllung unsicher geworden ist. Dafür ausreichend ist es, wenn die wirtschaftlichen Grundlagen sich erheblich zum Nachteil des Versicherungskunden ändern. Dies mag an "Finanzspekulationen" des Versicherers, dem Einbruch der Börse oder dem Untergang des Rückversicherers liegen, wie ihn die BaFin gerne verhindern würde. Dann ist ein Festhalten am Vertrag für den Kunden nicht mehr zumutbar. Und dies nicht nur dann, wenn der Versicherer Garantien von Ablaufleistungen über nun wertlose Zertifikate von Lehman Brothers auf Risiko des Kunden eingekauft hat.

Zur Startseite