Vertragsfalle: Wer Azubis zu lange einsetzt, riskiert ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

22.07.2005
Nach der Abschlussprüfung muss der Azubi gehen. Wer ihn weiterbeschäftigt, riskiert ein unerwünschtes Arbeitsverhältnis.

Wird ein Auszubildender nach dem Ende seiner Lehrzeit noch für kurze Zeit weiterbeschäftigt, führt das automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Begründung: die Rechtslage ist mit der bei befristeten Arbeitsverhältnissen vergleichbar.

Das Arbeitsgerichts Frankfurt gab deshalb auch der Klage eines gerade fertig ausgebildeten Fachinformatikers gegen seinen Arbeitgeber statt und verurteilte die IT-Firma, den Mann weiter zu beschäftigen - und zwar unbefristet. Dabei war der Mann nach seiner Abschlussprüfung nur ein paar weitere Tage im Betrieb gewesen . Dann erklärte ihm der Vorgesetzte, die Ausbildung sei mit der Abschlussprüfung beendet worden und man habe keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr für ihn.

'Zu spät: Laut Urteil dürfen Auszubildende keinen einzigen Tag über das Ausbildungsverhältnis hinaus beschäftigt werden. Ansonsten riskiert ein Unternehmen das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (Az. 15 Ca 6952/04). (mf)

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