Vertragsstrafen: RegTP zieht Daumenschrauben für Telekom an

03.07.2002
Nachdem die Beschwerden der Mitbewerber über die Deutsche Telekom kein Ende nehmen, hat die Regulierungsbehörde (RegTP) nochmals die Vertragsstrafen ausgeweitet. Künftig muss die Telekom Strafe zahlen, wenn sie die Liefertermine nicht einhält. Schon seit Juni bekommen die Mitbewerber Entschädigung, wenn die Mietleitungen zur Übertragung zwischen Endkunden und Telekommunikations-Unternehmen nicht rechtzeitig bereitstehen. Nun fallen für die Telekom auch Strafen an, wenn sie Ortsnetzanschlüsse oder Räume für die Netzzusammenschaltung nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt. Die Räume werden von den Wettbewerbern angemietet, um ihre Kunden ans Netz anzuschließen. Für Ortsnetzanschlüsse fallen laut Beschluss der RegTP in Zukunft 20 Euro pro Verzögerungstag an und für die Zusammenschaltungsräume 250 Euro pro Tag.Auf der anderen Seite räumt die RegTP der Telekom Entschädigung ein, falls ein Wettbewerber bestellte Ortsnetzanschlüsse nicht abnimmt. In die Pflicht werden dabei alle Wettbewerber genommen, die mehr als 100 Anschlüsse pro Monat im Auftrag geben. (gn)

Nachdem die Beschwerden der Mitbewerber über die Deutsche Telekom kein Ende nehmen, hat die Regulierungsbehörde (RegTP) nochmals die Vertragsstrafen ausgeweitet. Künftig muss die Telekom Strafe zahlen, wenn sie die Liefertermine nicht einhält. Schon seit Juni bekommen die Mitbewerber Entschädigung, wenn die Mietleitungen zur Übertragung zwischen Endkunden und Telekommunikations-Unternehmen nicht rechtzeitig bereitstehen. Nun fallen für die Telekom auch Strafen an, wenn sie Ortsnetzanschlüsse oder Räume für die Netzzusammenschaltung nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt. Die Räume werden von den Wettbewerbern angemietet, um ihre Kunden ans Netz anzuschließen. Für Ortsnetzanschlüsse fallen laut Beschluss der RegTP in Zukunft 20 Euro pro Verzögerungstag an und für die Zusammenschaltungsräume 250 Euro pro Tag.Auf der anderen Seite räumt die RegTP der Telekom Entschädigung ein, falls ein Wettbewerber bestellte Ortsnetzanschlüsse nicht abnimmt. In die Pflicht werden dabei alle Wettbewerber genommen, die mehr als 100 Anschlüsse pro Monat im Auftrag geben. (gn)

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