Vertrauen auf Probe

26.06.2004

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass das Herunterladen pornografischer Dateien nicht in jedem Falle eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Nach Auffassung der Richter ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass das arbeitsvertragliche Vertrauensverhältnis möglicherweise wieder hergestellt werden kann.

Az: 4 S a 1288/03

Rechtsanwalt Thomas Feil

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