Vertriebsverbote beim Angebot von Markenartikeln bei eBay - wirksam?

21.04.2008

Dies ist insofern wichtig, als dass uns erste Anfragen vorliegen, dass andere Markenhersteller unter Bezug auf die Entscheidung des Landgerichtes Mannheim versuchen, eBay-Händler am Vertrieb ihrer Markenprodukte zu hindern. Solange es keine ausdrückliche Vereinbarung gibt, die dies ausschließt, sehen wir hier eigentlich keine Probleme.

Ob ein entsprechend vertraglich vereinbartes Vertriebsverbot wirksam ist, muss im Einzelnen kartellrechtlich geklärt werden. Hier kommt es in erster Linie auf die Marktmacht des Markeninhabers an. Diese Frage lässt sich somit nicht pauschal beurteilen. Nicht umsonst ist es daher so, dass sich die Markeninhaber bei Durchsetzung von Vertriebsverboten, bspw. über eBay, bisher stark zurückgehalten haben. Nach unserer Erfahrung ist es im Gegenteil so, dass Verkäufer, die bei eBay den Markeninhabern durch einen sehr erfolgreichen Verkauf auf die Füße treten, wegen anderer Punkte abgemahnt werden, bspw. wegen Urheberrechtsverletzungen oder Fehlern bei fernabsatzrechtlichen Pflichtinformationen.

Wer somit keinen ausdrücklichen Vertriebsvertrag mit seinem Großhändler oder einem Markeninhaber hat, der ihm den Verkauf von Produkten bei eBay oder im Internet verbietet, muss sich nach unserer Auffassung somit zurzeit keine Sorgen machen.

Der Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard. Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock. Tel: 0381- 448998-0 ,Fax: 0381-448998-22, Im Internet unter: www.internetrecht-rostock.de (mf)

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