Richter zwingt Google zur Datenübergabe

Viacom darf YouTube-Nutzer ausspähen

04.07.2008
Im Rechtsstreit zwischen Google und Viacom hat der Medienkonzern einen Etappensieg errungen.

Im Rechtsstreit zwischen Google und Viacom hat der Medienkonzern einen Etappensieg errungen. Das Distriktgericht von Süd-New-York zwingt den Suchmaschinenriesen, alle YouTube-Nutzerdaten an Viacom zu übergeben. Die Datenbank von rund zwölf Terabyte Größe enthält alle Informationen, wer wann von welcher IP-Adresse aus welches Video angesehen hat.

Mit dem Urteil verstößt der Richter eigentlich gegen geltendes U.S.-Gesetz. Seit 1988 schützt nämlich der sogenannte Video Privacy Protection Act (VPPA) ausdrücklich die Video-Sehgewohnheiten von Nutzern.

In dem Streit, in dem es im Wesentlichen um Urheberrechtsverletzung geht, wollte Viacom Google außerdem zur Herausgabe des Such-Algorithmus zwingen, der dessen Suchmaschine zugrunde liegt. Dieser, so der Kläger, fördere in ungesetzlicher Weise den Zugriff auf urheberrechtlich geschütztes Material. Dieser Forderung entsprach der Richter allerdings nicht. (haf)

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