Videoüberwachung der Kunden zulässig

09.01.2003

Die Videoüberwachung von Kunden in einem Warenhaus verstößt nicht gegen deren Persönlichkeitsrecht, soweit die Besucher beim Betreten der Verkaufsräume darauf hingewiesen wurden und der intime Bereich nicht verletzt wird. Solche Videoaufnahmen liegen im berechtigten Interesse des Geschäftsinhabers, Diebstähle nach Möglichkeit nicht nur aufzudecken, sondern bereits generalpräventiv zu verhindern, um so die Preise möglichst niedrig halten zu können, was auch im Interesse aller Kunden liegt. Die Herstellung solcher Aufnahmen zu Beweiszwecken ist damit rechtmäßig. Ein beim Diebstahl ertappter Kunde kann seiner Bestrafung nicht allein dadurch entgehen, dass er die Rechtmäßigkeit dieser Videoaufzeichnungen in Frage stellt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 2St RR 8/02). (jlp)

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