Viel zu kalt hier: Die "Wohlfühltemperatur" im Büro liegt bei 20 Grad

20.11.2003

Der Vermieter von Büroräumen muss eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius sicherstellen, urteilt das Oberlandesgericht München. Reicht dem Mieter das nicht aus, muss er eine höhere Mindesttemperatur im Mietvertrag vereinbaren. Nachträglich kann der Mieter keine Mietpreissenkung durchsetzen. Verhandelt wurde der Fall eines Rechtsanwalts, den die niedrige Temperatur in seiner Kanzlei störte. Der Vermieter stellte die Heizung ab, sobald es 20 Grad warm war. Der Mieter ging vor Gericht und kämpfte für 22 Grad Raumtemperatur. Die Richter fanden sowohl im Mietrecht als auch im Mietvertrag der beiden Parteien keinen Hinweis auf eine vom Vermieter "geschuldete Temperatur". Das Urteil wurde gemäß der DIN-Norm 4701 (Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden) sowie der Arbeitsstättenrichtlinie, die für Büroräume eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius vorschreibt, gefällt. Danach muss der Vermieter die Heizungsanlage nur so einstellen, dass 20 Grad Raumtemperatur erreicht werden. Dies gilt auch für Büroräume, in denen überwiegend sitzende und bewegungsarme Tätigkeiten verrichtet werden. (Az.: 5 U 2889/00).

Bärbel Zöger

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