Viele Krankheitstage rechtfertigen nicht fristlose Kündigung

05.04.2004
Ein Unternehmen darf einen Mitarbeiter nicht deshalb fristlos wegen Krankheit kündigen, weil es mit weiteren krankheitsbedingten Ausfalltagen rechnet. Das entschiedenen die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt in einem aktuellen Fall.

Ein Unternehmen darf einen Mitarbeiter nicht deshalb fristlos wegen Krankheit kündigen, weil es mit weiteren krankheitsbedingten Ausfalltagen rechnet. Das entschiedenen die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt in einem aktuellen Fall.

Ein 54-jähriger Bautechniker zog wegen seiner Kündigung vor Gericht. Er hatte jährlich bis zu 160 Fehltage wegen Arbeitsunfähigkeit vorzuweisen. In Erwartung weiterer Fehlzeiten sprach das Unternehmen eine fristlose Kündigung aus, obwohl eine Betriebsärztin den Mitarbeiter als arbeitsfähig einstufte.

Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit sei nur in "begrenzten Ausnahmefällen" möglich, so die Richter, wenn nicht mehr mit einer Arbeitsleistung des Mitarbeiters gerechnet werden könne. Im verhandelten Fall sei aber nicht davon auszugehen, dass der Kläger bis zum Erreichen des Rentenalters "keine brauchbare Arbeitsleistung mehr bringen werde". Außerdem sei der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Kündigung arbeitsfähig gewesen (Az. 12 Ca 6889/02). (bz)

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