Volltrunken auf Arbeit: Rauswurf ist rechtens

14.12.2004
Erscheint ein Mitarbeiter mehrmals volltrunken an seiner Arbeitsstelle, so muss er die fristlose Kündigung hinnehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich und seine Kollegen erheblich gefährden könnte, lautet ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 7 Sa 240/04).Damit wiesen die Richter die Kündigungsschutzklage eines Tankschutzmonteurs ab. Dieser war mehrmals volltrunken zur Arbeit erschienen und erhielt daraufhin die Kündigung.Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Der Mann war unter anderem für die Wartung und Reinigung von Tankanlagen zur Lagerung von Gefahrstoffen zuständig. Dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten gewesen, den Mitarbeiter noch länger mit der gefährlichen Arbeit zu betrauen. Die Kündigung ist deshalb rechtens. (bz)

Erscheint ein Mitarbeiter mehrmals volltrunken an seiner Arbeitsstelle, so muss er die fristlose Kündigung hinnehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich und seine Kollegen erheblich gefährden könnte, lautet ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 7 Sa 240/04).Damit wiesen die Richter die Kündigungsschutzklage eines Tankschutzmonteurs ab. Dieser war mehrmals volltrunken zur Arbeit erschienen und erhielt daraufhin die Kündigung.Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Der Mann war unter anderem für die Wartung und Reinigung von Tankanlagen zur Lagerung von Gefahrstoffen zuständig. Dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten gewesen, den Mitarbeiter noch länger mit der gefährlichen Arbeit zu betrauen. Die Kündigung ist deshalb rechtens. (bz)

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