Vollzeitstelle ist teilbar

01.07.2004

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Möglichkeit, eine Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen umzuwandeln. Eine zu diesem Zweck ausgesprochene Änderungskündigung ist zulässig, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Die Klägerin arbeitete als Vollzeitkraft, bis ihr der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen kündigte. Er bot ihr jedoch eine Stelle mit halber Arbeitszeit und Bezahlung an. Dieses Angebot nahm die Klägerin unter Vorbehalt an und erhob eine Änderungsschutzklage.

Das BAG stand auf der Seite der Firma: Entschließe sich der Arbeitgeber zu einer betrieblichen Umorganisation, liege dies im unternehmerischen Ermessen, so die Richter. Die Reorganisation war im vorliegenden Fall von Dauer und nicht nur "vorgeschoben" - der Anlass für eine Änderungskündigung sei gegeben.

Az. 2 AZR 385/03

Bärbel Zöger

Zur Startseite