Einspruch gegen den Steuerbescheid 2007

Von laufenden Verfahren profitieren

05.06.2008
Das einzig Beständige in Steuersachen ist oft der Wandel. Diesen Umstand können sich Steuerzahler bei der Prüfung ihrer Steuerbescheide zunutze machen.

Das einzig Beständige in Steuersachen ist oft der Wandel. Diesen Umstand können sich Steuerzahler bei der Prüfung ihrer Steuerbescheide zunutze machen. Denn viele Bestimmungen sind umstritten und ziehen Klagen nach sich - gerade die schnelle Folge von Reformgesetzen der jüngeren Zeit. Unternehmen und Privatleute sollten deshalb ihre Steuerbescheide 2007 besonders aufmerksam prüfen und im Zweifelsfall Einspruch einlegen. Nur wer seine Ansprüche geltend macht, kann davon zählbar profitieren.

Gute Gründe für einen Einspruch gibt es genügend. Zur Zeit laufen eine Vielzahl von Musterklagen vor dem Bundesfinanzhof (BFH), dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Steuerzahler sollten prüfen, ob ein relevantes Verfahren anhängig ist - und ihren Steuerbescheid gegebenenfalls vorsorglich anfechten. So bleibt der Bescheid in diesem Punkt offen und steuerzahlerfreundliche Urteile finden später noch Anwendung. "Ansonsten bleiben falsche Steuerbescheide rechtskräftig", warnt DHPG-Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Klaus Altendorf. "Der Fiskus nimmt im Regelfall von sich aus nachträglich keine Korrekturen zugunsten des Steuerzahlers vor".

Nach Zugang des Steuerbescheides bleibt für einen Einspruch nur ein Monat Zeit. Die Begründung kann später erfolgen, sollte aber vorab mit Steuerexperten abgestimmt werden. Vorsicht: Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf den Steuerbescheid. Wer hohe Nachzahlungen vermeiden will, sollte zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.

Anhängige Verfahren mit großer Tragweite

Nicht wenige steuerrechtliche Entscheidungen werden per höchst richterlicher Instanz wieder korrigiert. Die DHPG-Berater empfehlen, den Steuerbescheid 2007 kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls unter Hinweis auf laufende Verfahren Einspruch einzulegen. So wirken sich steuerzahlerfreundliche Urteile auch im Nachhinein vorteilhaft aus.

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