Vor dem Kadi gelandet

22.04.1999

MÜNCHEN: Wer auf seiner Homepage einen Link schafft zu einer anderen Internet-Seite, kann sich unter Umständen vor dem Kadi wiederfinden. So geschehen in München. Hier hat Thomas Berner einen Querverweis von seiner Homepage auf die eines Anbieters eines Berechnungsprogramms für Telefonrechungen geschaltet. Eine Testversion dieses Programms mit Namen "Explorer" konnte sich der Benutzer auf seinen Rechner runterladen. Dieser Begriff aber ist markenrechtlich geschützt.Jetzt macht der Inhaber dieser Markenrechte - angeblich ist dies nicht Microsoft - Schadenersatz geltend. Und zwar nicht nur gegenüber dem Anbieter dieser Software, sondern auch gegenüber Berner, auf dessen Homepage der Link vorhanden war. Eine Entscheidung des Gerichts lag bis Redaktionsschluß nicht vor. (sic)

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