Apple und die Justiz

Vorerst kein Push-Mail-Dienst in Deutschland

19.03.2012
Apple hat in den Patenstreitereien der Mobilfunk-Branche eine Serie von Rückschlägen vor allem in Deutschland erlitten.

Apple hat in den Patenstreitereien der Mobilfunk-Branche eine Serie von Rückschlägen vor allem in Deutschland erlitten. Der Konzern muss seine E-Mail-Dienste hierzulande noch länger einschränken. In zwei weiteren Fällen warten Gerichte in München und Mannheim ab, bis die Rechtmäßigkeit eines Patents und eines Gebrauchsmusters bestätigt wird. Zudem bestätigte die amerikanische Handelskommission ITC ihre vorläufige Ansicht, dass der Konkurrent Motorola nicht gegen drei Apple-Patente verstößt.

Die Konflikte mit Motorola sind inzwischen besonders spannend, da der schwächelnde Handy-Hersteller gerade von Google übernommen wird. Der Internet-Konzern ist die treibende Kraft hinter dem Google-Betriebssystem Android. Es ist die klare Nummer eins im Smartphone-Markt, steht aber auch besonders oft im Visier von Patentklagen. Google hofft, Android mit dem riesigen Patentarsenal von Motorola davor schützen zu können.

Die Einschränkungen bei Apples E-Mail-Diensten in Deutschland sind auch die Folge einer Motorola-Klage. Dabei geht es um die sogenannte Push-Funktion, bei der Nutzer von iPhones oder iPads automatisch über neu eintreffende E-Mails informiert werden. Das Landgericht Mannheim hatte Anfang Februar die Verletzung eines Motorola-Patents durch die Umsetzung der Funktion bei Apple festgestellt. Der iPhone-Hersteller ging dagegen in Berufung und beantragte auch die sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte den Antrag jedoch ab. Es befand unter anderem, dass es sich dafür nicht deutlich genug abzeichne, dass die Berufung von Apple letztlich Erfolg haben werde.

In einem weiteren Verfahren wollte das Landgericht München I keine Entscheidung treffen, weil ein Patent, das Apple gegen Motorola ins Feld führt, angezweifelt wird. Dabei geht es um die Integration von Anzeigen ins Handy-Gehäuse.

Zudem liegt seit Freitag eines der vielen Ideenklau-Verfahren von Apple und Samsung in Deutschland auf Eis. Dabei geht es um ein Apple-Gebrauchsmuster für das Verfahren, bei dem die Bildschirmsperre per Fingerbewegung ("Slide to unlock") aufgehoben wird. Das Landgericht Mannheim will erst abwarten, was das Vorgehen von Samsung gegen das Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt ergibt.

Der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Branche beobachtet, geht davon aus, dass eine Prüfung des Gebrauchsmusters beim Patent- und Markenamt einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Da Gebrauchsmuster für zehn Jahre gewährt würden und das von Apple bereits fünf Jahre alt sei, sinke sein Wert für den iPhone-Konzern.

Zuvor hatte das Landgericht bereits in einem parallel laufenden Patentverfahren keine Verletzung eines Apple-Patents zu der Funktion durch Samsung erkannt. In einem anderen Verfahren in München hatte das dortige Landgericht festgestellt, dass das Patent von Motorola verletzt werde. Die Entsperr-Funktion ist bei Samsung etwas anders umgesetzt als bei Motorola. (dpa/bw)

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