FBI, Polizei und BKA setzen sich durch

Vorratsdatenspeicherung durch Domain-Name-Registrare?

25.09.2012
Nach einem Vertragsentwurf können künftig unter bestimmten Bedingungen Kundendaten auf Vorrat gespeichert werden. Diese Entwicklung ist in vielerlei Hinsicht beachtlich, sagen Dr. Sebastian Kraska und Michael Stolze.
In bestimmten Fällen dürfen Kundendaten künftig auf Vorrat gespeichert werden.
In bestimmten Fällen dürfen Kundendaten künftig auf Vorrat gespeichert werden.

Nach jahrelangem Drängen von Strafverfolgungsbehörden legte die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers; Organisation verantwortlich für die Verwaltung der sogenannten Top-Level-Domains) nun einen Vertragsentwurf vor, nach dem dort akkreditierte Domain-Name-Registrare Daten ihrer Kunden künftig auf Vorrat speichern könnten. Diese Entwicklung ist in vielerlei Hinsicht beachtlich.

Ginge es nach dem Willen weltweiter Strafverfolgungsbehörden wie insbesondere dem FBI, der britischen Polizei, aber auch dem Bundeskriminalamt, dann werden Domain-Name-Registrare (Domainregistrare) künftig bei der Vorratsdatenspeicherung einen aktiven Part übernehmen.

Diese Forderung wurde gegenüber der zentralen Registrierungsstelle ICANN seit längerem erhoben und fand nun Eingang in den Regelungsentwurf "Data Retention Specification. Dieser soll später Bestandteil des "Registration Accreditation Agreement (RAA) werden, welches die Rechte und Pflichten bei der Domainregistrierung zwischen akkreditierten Domainregistraren und der ICANN festlegt.

Der Vorschlag kommt zu einer Zeit, in der das Thema Vorratsdatenspeicherung in Europa ohnehin vielerorts Gegenstand der Diskussion ist. So arbeitet die EU-Kommission momentan sowohl an einer Neufassung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG als auch an der gegen die Bundesrepublik erhoben Vertragsverletzungsklage vor dem EuGH. Bekanntermaßen befindet sich die Bundesrepublik mittlerweile im Verzug mit der Umsetzung der Richtlinie, da seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2010, welches das damalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kippte, keine weiteren Umsetzungsversuche mehr unternommen worden sind. In Berlin muss man sich demnach auch und wieder mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen und insgesamt erscheint es, dass alle auf den EuGH warten, der momentan ganz allgemein die Vereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtscharta prüft.

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