FBI, Polizei und BKA setzen sich durch

Vorratsdatenspeicherung durch Domain-Name-Registrare?

25.09.2012

Fazit

Das Interesse der Strafverfolgungsbehörden die Verantwortlichen hinter Websites identifizieren zu können ist nachvollziehbar und angesichts der seit Jahren wachsenden Onlinekriminalität nicht überraschend. Dass zu diesem Zweck Domainregistrare Daten ihrer Kunden auf Vorrat so umfangreich und lange speichern sollen erscheint indes bedenklich. Weiterhin gilt zu beachten, dass viele Domainregistrare gleichzeitig auch Provider sind und enorme Informationskonzentrationen samt der damit verbundenen Gefahren entstehen könnten. Zwar ist die Vorratsdatenspeicherung durch Registrare im europäischen Datenschutz, soweit ersichtlich, nicht auf der Agenda und in Form einer privatrechtlichen Ermächtigungsgrundlage wohl undenkbar, doch zeigt der Fall, dass es dynamische außereuropäische Entwicklungen gibt, die einem anderen datenschutzrechtlichen Verständnis folgen und im Auge zu behalten sind. (oe)
Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter im IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH. Michael Stolze, LL.M., ist Diplom-Jurist .
Kontakt:
IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de

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