Vorsicht bei der Akzeptanz von Auslandsschecks

28.10.2005
Bankkunden sollten Schecks nur dann als Bezahlung akzeptieren, wenn sie ihren Geschäftspartner gut kennen.

Bankkunden sollten Schecks nur dann als Bezahlung akzeptieren, wenn sie ihren Geschäftspartner gut kennen. Das gilt insbesondere für Schecks, die auf ein Konto bei einer ausländischen Bank ausgestellt sind, darauf weist der Bankenverband hin.

Was vielen Kunden bei der Einreichung des Schecks bei ihrer Bank nämlich nicht klar ist: Schecks können von ihrer Bank nur unter dem Vorbehalt des Eingangs des Scheckgegenwertes von der bezogenen Bank gutgeschrieben werden. Das heißt: Obwohl der Betrag bereits als Gutschrift auf dem Konto des Scheckeinreichers erscheint, muss die Bank das Geld erst noch von dem Kreditinstitut des Scheckausstellers einziehen. Das kann bei Auslandsschecks längere Zeit in Anspruch nehmen.

Stellt die Bank des Scheckausstellers fest, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt ist, wird sie den Scheck nicht bezahlen. Aufgrund des "geplatzten" Schecks muss die Bank dann auch die Gutschrift auf dem Konto wieder rückgängig machen. Bankkunden, die ihren Geschäftspartner nicht kennen und daher seine Seriösität nicht beurteilen können, sollten deshalb andere Zahlungsmittel vorziehen: Überweisung oder Bargeld. (mf)

Zur Startseite