Polizeiliche Kriminalstatistik

Vorsicht bei Haustürgeschäften

21.05.2010
Lassen Sie sich von Fremden nicht übers Ohr hauen. Hier die wichtigsten Verhaltensregeln.

Bundesweit wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2008 insgesamt 886.800 Betrugsdelikte erfasst, bei denen ein Schaden in Höhe von rund 4,834 Milliarden Euro verursacht worden ist. Beim Gros aller Betrugsfälle an der Haustür (in der PKS nicht gesondert ausgewertet) handelt es sich um sogenannte Haustürgeschäfte.

Hauptzielgruppe für Betrügereien an der Haustür sind vorwiegend Senioren, die in der scheinbaren Geborgenheit ihrer Wohnung aufgesucht werden. Zumeist geht es bei Haustürgeschäften um Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- und Werkleistungen.

Wer sich bei einem derartigen Fall über den Tisch gezogen fühlt, dem bleibt in jedem Fall ein Widerspruchsrecht. Das heißt: Kauferklärungen können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn der Vertreter selbst bestellt wurde, ein Bagatellgeschäft (bis 40 Euro) oder eine

notarielle Beurkundung vorliegt. Auch bei der Mitgliederwerbung für Vereine hat dieses Widerspruchsrecht keine Gültigkeit.

Um auch von forsch auftretenden Fremden nicht übers Ohr gehauen zu werden, helfen folgende Tipps der Polizei:

- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an.

- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung.

- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis.

- Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck.

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