Restrisiko bleibt

Vorsicht bei "kleinen Gefälligkeiten unter Nachbarn"

24.03.2010
Haftet im Schadensfall immer der Schädiger oder gibt es einen stillschweigenden Haftungsausschluss?

Könnten Sie bitte während meines Urlaubs die Blumen gießen? Könnten Sie mir dabei helfen, die neue Waschmaschine in meine Wohnung zu tragen? Wer kann zu diesen Fragen schon nein sagen (auch wenn man es insgeheim möchte). Schließlich kann man selbst mal in die Verlegenheit kommen, den Nachbarn um eine Gefälligkeit zu bitten.

Nachbarschaftshilfe ist wichtig für ein harmonisches Zusammenleben und in den meisten Fällen erfolgt sie auch schnell und folgenlos. Kleinere Pannen z.B. ein Blumentopf wird übersehen und die Pflanzen vertrocknen, sind zwar peinlich, aber meist ohne juristisches Nachspiel. Wenn Sie aber beim Hantieren mit einer Leiter den teuren Kronleuchter von der Decke holen und die Kristallsplitter den Hausherrn verletzen, dann sind einige rechtlich schwierige Fragen zu beantworten. Wer haftet für was? Springt eine Versicherung ein? Arag-Experten schaffen Klarheit.

Stillschweigender Haftungsausschluss

Zunächst ist von einer Haftung des Schädigers auszugehen. Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schädigung ist diese Rechtsfolge auch nachvollziehbar. Anders sieht es jedoch bei bloßer Fahrlässigkeit aus. In der Rechtsprechung wird die Ansicht vertreten, dass in diesen Fällen meist stillschweigend einen Haftungsausschluss vereinbart wurde. Nachbarschaftshelfer müssen daher leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht ersetzen. Als Grund wird angeführt, dass ein Nachbar, der seine Hilfe unentgeltlich und aus reiner Gefälligkeit angeboten hat, nicht dem vollen Haftungsrisiko ausgesetzt werden soll.

Greift der Haftungsausschluss nicht, bleibt noch die Möglichkeit einer privaten Haftpflichtversicherung. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen. In diesen Bedingungen ist aber häufig geregelt, dass Schäden bei Gefälligkeitshandlungen nicht gedeckt sind. Das hat für den Geschädigten dann zur Folge, dass er auf seinen Kosten sitzen bleibt. Damit Nachbarn Freunde bleiben, kann der Schädiger z.B. freiwillig zahlen und für die Zukunft eine Zusatzversicherung für solche Schäden abschließen.

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