EU-Richtlinie spricht Verbot aus

Vorsicht beim Vertrieb von Cadmium-Akkus

03.11.2008
Am 26.09.2008 ist die EU-Richtlinie 2006 / 66 / EG über Batterien oder Akkumulatoren in Kraft getreten. Für Händler besonders wichtig ist das seitdem geltende Verbot cadmiumhaltiger Gerätebatterien.

Die Richtlinie sollte eigentlich durch das Batteriegesetz umgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat jedoch mal wieder die Umsetzungsfrist verpasst. Unabhängig davon gelten einige Punkte der Richtlinie bereits direkt aus der Richtlinie heraus ab dem 26.09.2008. Für Händler wichtig ist insbesondere, dass ab dem 26.09.2008 geltende generelle Verbot für cadmiumhaltige Gerätebatterien. Betroffen sind laut Richtlinie "Gerätebatterien und -akkumulatoren, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten einschließlich solcher, die in Geräte eingebaut sind."

Ausnahmen vom Verbot

Die Richtlinie sieht zwar Ausnahmen vor, auch Bereiche, in denen keine geeigneten Alternativen zu Cadmium-Batterien gegebenen sind. Soweit üblicherweise cadmiumhaltige Gerätebatterien in Telefonen, Zahnbürsten, Spielzeugen, Rasierern oder ähnlichen Konsumelektronikprodukten eingebaut ist, dürfte es hier keine technischen Gründe geben, weiterhin Cadmium-Akkus zu verwenden.

Die Richtlinie regelt ferner eine Ausnahme beim Einsatz von Cadmium-Batterien in elektrischen Werkzeugen. Weitere Ausnahmen gelten für folgende Einsatzbereiche:

- Not- oder Reservestromversorgung in Krankenhäusern, Flughäfen oder Büros

- Einsatz in Zügen oder Flugzeugen

- Einsatz in Offshore-Bohrinseln oder Leuchttürmen

- Einsatz in tragbaren Inkassogeräten in Geschäften und Restaurants und Strichcodelesegeräten

- professionelle Videotechnik für Fernsehsender

- Gruben- und Taucherlampen an Helmen von Bergleuten und Berufstauchern

- Sicherheitssysteme von elektrisch betätigten Türen

- Geräten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

- Verwendung bei Solarmodulen

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