Gesetz regelt "Angemessenheit"

Vorstandsvergütung – Firmen unter Handlungsdruck

05.05.2010
Wie ist die Rechtslage? Was ist angemessen? Was ist bei schlechter Firmenlage? Viele Fragen bleiben.

Als größte Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sehen Aktiengesellschaften in Deutschland eine noch unklare Rechtslage, die Definition von Angemessenheit und die Herabsetzung von Vorstandsbezügen bei einer Verschlechterung der Unternehmenslage. Die Verlagerung der Verantwortung vom Ausschuss in den Gesamtaufsichtsrat sehen die Unternehmen überraschenderweise eher unkritisch.

Mehr als die Hälfte der Unternehmen haben ihre Vergütungssysteme für den Vorstand bereits angepasst: Der größere Teil der Befragten (34 Prozent) hat sich dabei auf geringfügige Anpassungen beschränkt, während 25 Prozent sogar eine grundlegende Überarbeitung vorgenommen haben. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen Kienbaum-Studie, an der sich 53 der größten deutschen Aktiengesellschaften im Januar 2010 beteiligt haben. Ziel dieser Studie war es, ein Meinungsbild zur Auslegung und Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen des VorstAG in der Praxis zu erheben.

"Die Unternehmen arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Vorgaben des VorstAG mit Blick auf Angemessenheit und Nachhaltigkeit. Über praktische Fragen hinaus steht das gesamte System von Aufsichtsrat und Vorstand vor einer Neuorientierung. Nachhaltigkeit und Koppelung an die strategischen Unternehmensziele nehmen den Vorstand stärker in die Pflicht", sagt Alexander v. Preen, Geschäftsführer der Kienbaum Management Consultants. Rund 80 Prozent der Befragten haben bereits ihre bestehenden Vergütungssysteme auf Übereinstimmung mit der neuen Rechtslage überprüft. Weiterhin hat der überwiegende Teil der befragten Unternehmen bereits einen Vergleich der Vergütungshöhe in Bezug auf den Wettbewerb (77 Prozent) sowie bezogen auf die Vergütungshöhen im eigenen Unternehmen (64 Prozent) durchgeführt.

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