Gesetz regelt "Angemessenheit"

Vorstandsvergütung – Firmen unter Handlungsdruck

05.05.2010

Individuelle Leistung soll bei Vergütung berücksichtigt werden

57 Prozent plädieren für eine explizite Berücksichtigung der individuellen Leistung in der Vorstandsvergütung. Nahezu alle Unternehmen sehen den Präsidial- beziehungsweise Personalausschuss weiterhin in der Verantwortung: Zwar darf er nach neuer Rechtslage nicht mehr über die Vorstandsvergütung beschließen, soll aber künftig die Abstimmung im Plenum vorbereiten. Ergänzt und dokumentiert werden bei den meisten Unternehmen die Entscheidungen über die Vorstandsvergütung durch Sitzungsprotokolle (92 Prozent), aber auch externe Vergütungsgutachten (51 Prozent). Eine mögliche Herabsetzung der Vorstandsbezüge bei Verschlechterung der Geschäftslage sollte nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats getroffen werden, meinen 65 Prozent der Befragten. Die neue Möglichkeit einer Billigung der Vorstandsvergütung durch die Hauptversammlung wollen 46 Prozent der befragten Unternehmen aktiv nutzen und diesen Punkt auf die Tagesordnung setzen; ein fast ebenso großer Teil will das Thema nur im Falle eines entsprechenden Aktionärsantrags behandeln.

Weitere Informationen und Kontakt:

Erik Bethkenhagen, Tel.: 02261 703-579, E-Mail: erik.bethkenhagen@kienbaum.de

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