Vorsteuerabzug

24.06.1999

Die Vorsteuer ist die in den Rechnungen ausgewiesene Steuer (16 Prozent), die der Unternehmer selber abziehen kann. Beispiel: Unternehmer A erhält eine Rechnung über 1.000 Mark, zuzüglich 16 Prozent Mehrwertsteuer. Dann bezahlt er 1.160 Mark. Er kann gegenüber dem Finanzamt diese 16 Prozent als Vorsteuer geltend machen. Diese wird mit der eigenen Mehrwertsteuer, die der Unternehmer monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt zu zahlen hat, verrechnet. Hat der Unternehmer aus seinen Rechnungen Mehrwertsteuer von 200 Mark erhalten, dann muß er nur 40 Mark an das Finanzamt zahlen.Wenn es sich um eine Scheinfirma handelt, mit der er Geschäfte machte, ist der Vorsteuerabzug gemäß Paragraph 15, 15a UStG zu versagen. Das Umsatzsteuergesetz ist hier einschlägig.

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